Für Berufstätige: Bildungsprämie und Weiterbildungssparen
Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 25.600 Euro im Jahr (51.200 Euro im Jahr bei gemeinsam veranlagten Paaren) können einen Prämiengutschein beantragen, den wir gerne akzeptieren. Der Antragsteller muß in Beschäftigung sein und darf keinen Anspruch auf Meister-BAFöG haben. Außerdem muß er an einer kostenlosen Beratung bei einer eingetragenen Beratungsstelle teilgenommen haben – die Termine dort sind manchmal lange im voraus ausgebucht, eine frühzeitige Terminvereinbarung wird daher empfohlen. Der Prämiengutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro und deckt maximal die Hälfte der Kurskosten ab. Informationen zu dieser Förderung und wie Sie sie erhalten finden Sie unter
www.bildungspraemie.info. Dort finden sich auch Informationen zum Weiterbildungssparen, bei dem Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen ansparen und Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, während der siebenjährigen Ansparphase Geld aus dem Sparvertrag entnehmen und für eine Weiterbildung verwenden können. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt dabei erhalten. Das Weiterbildungssparen kann mit dem Prämengutschein kombiniert werden.